| Angebot zum Erwerb / Zielgesellschaft: Klöckner & Co SE; Bieter: Worthington Steel GmbH |
| 03.06.2026 12:10:00 |
EQS-WpÜG: Worthington Steel GmbH / Angebot zum Erwerb Angebot zum
Erwerb / Zielgesellschaft: Klöckner & Co SE; Bieter: Worthington
Steel GmbH
03.06.2026 / 12:10 CET/CEST Veröffentlichung einer WpÜG-Mitteilung,
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Inhalt der Mitteilung ist der Bieter verantwortlich.
DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND WEDER GANZ
NOCH TEILWEISE ZUR VERÖFFENTLICHUNG VERBREITUNG ODER WEITERGABE IN,
INNERHALB VON ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, IN DEM EINE SOLCHE
VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER
RELEVANTEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE.
Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines öffentlichen
Delisting-Erwerbsangebots gemäß § 10 Abs. 1 des Wertpapiererwerbs-
und Übernahmegesetzes (WpÜG) i.V.m. § 39 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 des
Börsengesetzes (BörsG)
Bieterin:
Worthington Steel GmbH
c/o Sitem Group
Graf-Zeppelin-Straße 29,
72202 Nagold
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter der
Registernummer HR B 801625
Zielgesellschaft:
Klöckner & Co SE
Peter-Müller-Straße 24
40468 Düsseldorf
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter der
Registernummer HR B 109982
WKN: KC0100 / ISIN: DE000KC01000
Die Worthington Steel GmbH (die "Bieterin"), eine hundertprozentige
mittelbare Tochtergesellschaft der Worthington Steel, Inc., hat
heute entschieden, den Aktionären (die "Klöckner-Aktionäre") der
Klöckner & Co SE (die "Gesellschaft") im Wege eines öffentlichen
Delisting-Erwerbsangebots (das "Delisting-Angebot") anzubieten, ihre
auf den Namen lautenden Stückaktien der Gesellschaft mit einem
anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 2,50 je Aktie (die
"Klöckner-Aktien") zu erwerben. Die Bieterin beabsichtigt, eine
Gegenleistung in Höhe von EUR 11,00 je Klöckner-Aktie anzubieten.
Das Delisting-Angebot wird keine Vollzugsbedingungen enthalten.
Die Angebotsunterlage (in deutscher Sprache und einer
unverbindlichen englischen Übersetzung), die die detaillierten
Bedingungen des Delisting-Angebots sowie weitere damit
zusammenhängende Informationen enthält, wird von der Bieterin nach
Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
("BaFin") auf der Internetseite der Bieterin
http://strong-for-good.com/ veröffentlicht. Darüber hinaus erfolgt
eine Bekanntmachung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage im
Bundesanzeiger.
Wichtige Informationen:
Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von
Klöckner-Aktien dar. Die Bedingungen und weitere das
Delisting-Angebot der Bieterin an die Aktionäre der Gesellschaft
betreffende Bestimmungen werden in der Angebotsunterlage dargelegt,
die nach Gestattung ihrer Veröffentlichung durch die BaFin
veröffentlicht werden wird. Inhabern von Klöckner-Aktien wird
dringend empfohlen, die Angebotsunterlage zu lesen und
gegebenenfalls in Bezug auf die darin enthaltenen Themen unabhängige
Beratung zu suchen.
Das Delisting-Angebot wird ausschließlich auf der Grundlage der
anwendbaren Vorschriften des deutschen Rechts, insbesondere des
Börsengesetzes ("BörsG") und des Wertpapiererwerbs- und
Übernahmegesetzes ("WpÜG") und bestimmter wertpapierrechtlicher
Vorschriften der Vereinigten Staaten von Amerika (die "Vereinigten
Staaten" oder "U.S.") unterbreitet. Das Übernahmeangebot wird nicht
in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen einer anderen
Rechtsordnung als der der Bundesrepublik Deutschland oder der
Vereinigten Staaten (soweit anwendbar) durchgeführt. Dementsprechend
sind außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und der Vereinigten
Staaten (soweit anwendbar) keine Bekanntmachungen, Anmeldungen,
Zulassungen oder Genehmigungen für das Angebot erfolgt, veranlasst
oder erteilt worden. Anleger und Inhaber von Klöckner-Aktien können
nicht beanspruchen, durch die Anlegerschutzgesetze einer anderen
Rechtsordnung als der der Bundesrepublik Deutschland oder der
Vereinigten Staaten (soweit anwendbar) geschützt zu sein.
Vorbehaltlich der in der Angebotsunterlage beschriebenen Ausnahmen
und etwaiger von den zuständigen Aufsichtsbehörden zu erteilender
Befreiungen wird kein Delisting-Erwerbsangebots direkt oder indirekt
in einer Rechtsordnung unterbreitet, in der dies einen Verstoß gegen
das anwendbare nationale Recht darstellen würde. Diese Mitteilung
darf weder ganz noch teilweise in einer Rechtsordnung veröffentlicht
oder anderweitig verbreitet werden, in der das Delisting-Angebot
nach geltendem nationalen Recht untersagt wäre.
Die Bieterin und/oder mit der Bieterin verbundene Unternehmen oder
verbundene Unternehmen ihres Finanzberaters können Klöckner-Aktien
in anderer Weise als im Rahmen des Angebots über die Börse oder
außerbörslich erwerben oder entsprechende Erwerbsvereinbarungen
schließen, oder Derivativgeschäfte in Bezug auf Klöckner-Aktien
abschließen, sofern dies außerhalb der Vereinigten Staaten und im
Einklang mit den anwendbaren deutschen Rechtsvorschriften,
insbesondere dem WpÜG, erfolgt. Diese Käufe können entweder auf dem
freien Markt zu aktuellen Preisen oder in privaten Transaktionen zu
ausgehandelten Preisen erfolgen. Informationen über entsprechende
Erwerbe oder Erwerbsvereinbarungen, einschließlich der Anzahl der
erworbenen oder zu erwerbenden Klöckner-Aktien und der gezahlten
oder vereinbarten Gegenleistung, werden unverzüglich in deutscher
und englischer Sprache veröffentlicht, wenn und soweit dies nach dem
Recht der Bundesrepublik Deutschland, der Vereinigten Staaten oder
einer anderen relevanten Rechtsordnung erforderlich ist.
Das mit dieser Mitteilung angekündigte Delisting-Angebot bezieht
sich auf Aktien einer deutschen Gesellschaft und unterliegt den
gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland zur
Durchführung eines solchen Angebots, die sich in einigen
wesentlichen Punkten von denen der Vereinigten Staaten und anderer
Rechtsordnungen unterscheiden. Die an anderer Stelle, auch in der
Angebotsunterlage, enthaltenen Finanzinformationen über die Bieterin
und die Gesellschaft werden nach den in der Bundesrepublik
Deutschland geltenden Vorschriften und nicht nach den in den
Vereinigten Staaten allgemein anerkannten
Rechnungslegungsgrundsätzen erstellt; sie sind daher möglicherweise
nicht mit Finanzinformationen vergleichbar, die sich auf
U.S.-amerikanische Unternehmen oder Unternehmen aus anderen
Rechtsordnungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland beziehen.
Das Delisting-Angebot wird keinem Prüfungs- oder
Registrierungsverfahren einer Wertpapieraufsichtsbehörde außerhalb
Deutschlands unterworfen und wurde von keiner
Wertpapieraufsichtsbehörde genehmigt oder empfohlen.
Klöckner-Aktionäre mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt
in den Vereinigten Staaten werden darauf hingewiesen, dass das
Delisting-Angebot im Hinblick auf Wertpapiere einer Gesellschaft
abgegeben wird, die ein ausländischer Privatemittent (foreign
private issuer) im Sinne des Securities Exchange Act der Vereinigten
Staaten von 1934 in seiner aktuellen Fassung (der "U.S. Exchange
Act") ist und deren Aktien nicht gemäß Section 12 des U.S. Exchange
Act registriert sind, und dass die Gesellschaft nicht den
regelmäßigen Berichtspflichten nach dem U.S. Exchange Act unterliegt
und keine Berichte bei der U.S. Securities and Exchange Commission
(der "SEC") einreichen muss und dies auch nicht tut. Das
Delisting-Angebot wird in den Vereinigten Staaten gemäß Section
14(e) und Regulation 14E des U.S. Exchange Act, vorbehaltlich der
Ausnahmeregelung von Rule 14d-1(d) des U.S. Exchange Act, für ein
Tier II Übernahmeangebot durchgeführt und unterliegt grundsätzlich
den Offenlegungs- und anderen Vorschriften und Verfahren der
Bundesrepublik Deutschland, einschließlich des Zeitplans für das
Erwerbsangebot, der Abwicklungsverfahren, des Rücktritts, des
Verzichts auf Bedingungen und des Zeitpunkts der Zahlungen, die sich
von denen der Vereinigten Staaten unterscheiden. Das
Delisting-Angebot wird den in den Vereinigten Staaten ansässigen
Aktionären der Gesellschaft zu denselben Bedingungen unterbreitet
wie allen anderen Aktionären der Gesellschaft, denen ein Angebot
unterbreitet wird. Alle Informationsdokumente, einschließlich dieser
Mitteilung, werden an die US-Aktionäre in einer Weise verteilt, die
mit der Methode vergleichbar ist, mit der diese Dokumente den
anderen Aktionären des Unternehmens zur Verfügung gestellt werden.
Soweit das Erwerbsangebot den Wertpapiergesetzen der Vereinigten
Staaten unterliegt, gelten diese Gesetze nur für Klöckner-Aktionäre
in den Vereinigten Staaten, und keine andere Person hat irgendwelche
Ansprüche nach diesen Gesetzen.
Jede Vereinbarung, die mit der Bieterin infolge der Annahme des
geplanten Delisting-Angebots geschlossen wird, unterliegt
ausschließlich den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland und ist
entsprechend auszulegen. Es kann für Aktionäre aus den Vereinigten
Staaten (oder aus anderen Rechtsordnungen als Deutschland) schwierig
sein, ihre Rechte und Ansprüche, die im Zusammenhang mit dem
Delisting-Angebot nach dem U.S. Exchange Act (oder anderen ihnen
bekannten Gesetzen) entstehen, durchzusetzen, da die Bieterin und
die Gesellschaft außerhalb der Vereinigten Staaten (oder der
Rechtsordnung, in der der Aktionär seinen Wohnsitz hat) ansässig
sind und ihre jeweiligen Führungskräfte oder Organmitglieder
außerhalb der Vereinigten Staaten (oder der Rechtsordnung, in der
der Aktionär seinen Wohnsitz hat) ansässig sind. Es könnte unmöglich
sein, ein nicht-amerikanisches Unternehmen oder dessen
Führungskräfte und Direktoren vor einem nicht-US-Gericht wegen
Verstößen gegen US-Wertpapiergesetze zu verklagen. Es könnte auch
unmöglich sein, ein nicht-US-Unternehmen oder dessen
Tochtergesellschaften zu zwingen, sich dem Urteil eines US-Gerichts
zu unterwerfen.
Zukunftsgerichtete Aussagen
Diese Mitteilung enthält Aussagen, die, soweit sie nicht auf
historischen Fakten beruhen, "zukunftsgerichtete Aussagen"
darstellen, einschließlich zukunftsgerichteter Aussagen im Sinne des
U.S. Private Securities Litigation Reform Act von 1995. Solche
zukunftsgerichteten Aussagen umfassen, sind jedoch nicht beschränkt
auf, Aussagen zu den Plänen, Zielen, Erwartungen und Absichten von
Worthington Steel und Klöckner in Bezug auf die Übernahme und deren
Vorteile, die erwarteten Ergebnisse der geplanten Übernahme,
einschließlich geschätzter Kosten-, Betriebs- und Handelssynergien
sowie des Zeitrahmens zur Realisierung solcher Synergien, die
Auswirkungen auf das Ergebnis von Worthington Steel, die erwartete
Pro-forma-Nettoverschuldungsquote von Worthington Steel nach der
Transaktion sowie die Ziele für die Nettoverschuldungsquote nach der
Transaktion, den erwarteten Zeitrahmen für den Abschluss der
Übernahme und andere Aussagen, die keine historischen oder
gegenwärtigen Tatsachen darstellen und durch Begriffe wie
""erwartet", "glaubt", "ist der Ansicht", "versucht", "schätzt",
"beabsichtigt", "plant", "geht davon aus", "kann", "wird", "sollte"
und "zielt" und ähnliche Begriffe gekennzeichnet sind.
Zukunftsgerichtete Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Absichten,
Annahmen oder Erwartungen und beinhalten Risiken und Ungewissheiten,
die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich
von den in solchen zukunftsgerichteten Aussagen ausgedrückten oder
implizierten abweichen. Faktoren, die dazu führen könnten, dass die
Ergebnisse wesentlich von den gegenwärtigen Erwartungen abweichen,
umfassen, sind jedoch nicht beschränkt auf, Risiken und
Ungewissheiten in Bezug auf die jeweiligen Geschäfte von Worthington
Steel und Klöckner sowie die geplante Übernahme, und die
tatsächlichen Ergebnisse können wesentlich abweichen. Diese Risiken
und Ungewissheiten umfassen unter anderem (i) die Fähigkeit der
Parteien, die geplante Übernahme zu den erwarteten Bedingungen und
im vorgesehenen Zeitrahmen erfolgreich abzuschließen, einschließlich
der Einholung der erforderlichen behördlichen Genehmigungen, (ii)
die Finanzierungsvereinbarungen im Zusammenhang mit der Übernahme,
(iii) die potenziellen Auswirkungen der Ankündigung oder des
Vollzugs der geplanten Übernahme auf die Beziehungen zu Kunden,
Lieferanten und anderen Dritten, und (iv) die weiteren Faktoren, die
in den bei der SEC eingereichten Berichten von Worthington Steel
aufgeführt sind, einschließlich des jüngsten Jahresberichts auf
Formblatt 10-K und der nachfolgenden Quartalsberichte auf Formblatt
10-Q unter der Überschrift "Risk Factors" sowie der anderen in den
SEC-Einreichungen von Worthington Steel erörterten Risiken. Darüber
hinaus beruhen diese Aussagen auf Annahmen, die sich ändern können.
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Bieterin und die mit
ihr gemeinsam handelnden Personen ihre in Dokumenten oder
Mitteilungen oder in der noch zu veröffentlichenden
Angebotsunterlage geäußerten Absichten und Einschätzungen nach
Veröffentlichung der Dokumente, Mitteilungen oder der noch zu
veröffentlichenden Angebotsunterlage ändern werden.
Stuttgart, 3. Juni 2026
Worthington Steel GmbH
Ende der WpÜG-Mitteilung
03.06.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen
gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und
Pressemitteilungen. Originalinhalt anzeigen:
https://eqs-news.com/?origin_id=68266ae1-5ea8-11f1-8534-027f3c38b923
&lang=de
Sprache: Deutsch
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);
Freiverkehr in Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München,
Stuttgart, Tradegate BSX / Regulated Market in Frankfurt
(Prime Standard); Regulated Unofficial Market in
Dusseldorf, Hamburg, Hanover, Munich, Stuttgart, Tradegate
BSX
Ende der Mitteilung EQS News-Service
2338308 03.06.2026 CET/CEST
ISIN DE000KC01000
AXC0135 2026-06-03/12:10
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Autor: - dpa-AFX
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