| Expertenrat: Neuer EU-Abschiebekurs rechtlich bedenklich |
| 05.06.2026 14:42:00 |
Der mit Bundesmitteln finanzierte
Sachverständigenrat für Integration und Migration (SVR) hält wenig
von der neuen EU-Verordnung zur Erleichterung von Abschiebungen. Das
unabhängige Gremium warnt vor "Rückführungen um jeden Preis" und
davor, dass "rechtsstaatliche Prinzipien und Grundrechte gefährdet
und ausgehöhlt werden".
Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union hatten sich am Montag auf
eine Rückkehrverordnung geeinigt, die einen rechtlichen Rahmen für
"Return Hubs" in Staaten außerhalb der EU schafft. In diese
Einrichtungen sollen ausreisepflichtige Menschen gebracht werden,
die nicht in ihre Herkunftsländer abgeschoben werden können. Eine
Verbindung der Betroffenen zu diesem Staat ist - anders als bei
früheren Überlegungen zu dem Konzept vorgesehen - nicht mehr
Voraussetzung.
Mitwirkung an der eigenen Abschiebung als Pflicht
Die politische Einigung, die vom Europäischen Parlament und vom Rat
der EU noch förmlich gebilligt werden muss, legt zudem fest, wie
abgelehnte Asylbewerber bei ihrer eigenen Abschiebung mitwirken
müssen, wenn sie nicht verhaftet werden wollen. Ihnen droht zudem
europaweit die Kürzung oder Streichung von Unterhaltsleistungen oder
die Beschlagnahme von Reisedokumenten.
Außerdem ist Abschiebehaft möglich, wenn die zuständigen Beamten in
den Mitgliedsländern eine Fluchtgefahr ausmachen oder ein Risiko für
die nationale Sicherheit besteht. Die zulässige Haftdauer wird mit
den neuen Regeln verlängert, laut Verhandlungskreisen auf maximal 24
Monate mit einer möglichen Verlängerung um sechs weitere Monate in
besonderen Fällen.
Einspruchsmöglichkeiten erschwert
"Die Überführung in ein Land, zu dem die betroffene Person keine
Verbindung hat, ist grundrechtlich wegen der damit verbundenen
höheren Eingriffsintensität jedenfalls bedenklich", gibt der
SVR-Vorsitzende Winfried Kluth zu bedenken. Wenn in
Rückkehrentscheidungen künftig kein konkreter Rückkehrstaat mehr
angegeben werden müsse, sondern auch mehrere potenzielle Staaten
genannt werden könnten, erschwere dies die Einspruchsmöglichkeiten
der Betroffenen erheblich.
Abschiebehaft auch für Familien
Dass laut der geplanten Verordnung auch Familien mit Kindern etwa
bei mangelnder Kooperation oder Fluchtgefahr bis zu 30 Monate in
Abschiebehaft genommen werden können sollen, widerspricht laut Kluth
fundamentalen Menschenrechten sowie der UN-Kinderrechtskonvention.
Es sei die Pflicht der zuständigen Stellen, das Kindeswohl in jedem
Einzelfall zu berücksichtigen, mahnt er. Kritisch sehe der SVR auch,
dass Rechtsberatung und Rechtsbehelfe beschnitten würden.
Die Mitglieder des interdisziplinär besetzten Sachverständigenrats
werden vom Bundesinnenministerium im Einvernehmen mit anderen
Ressorts und der Integrationsbeauftragten der Bundesregierung für
jeweils drei Jahre berufen./abc/DP/jha
AXC0131 2026-06-05/14:42
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Autor: - dpa-AFX
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