| WDH/Gelsenkirchener Millionen-Coup: Erste Klagen starten |
| 05.06.2026 14:53:00 |
(Klarstellung im sechsten Absatz: Vertraglich auf 10.300 Euro
begrenzt ist der Versicherungsschutz der Schließfachinhaber, nicht
die Haftung der Bank.)
GELSENKIRCHEN/ESSEN (dpa-AFX) - Es geht um einen der größten
Einbruchs-Coups der deutschen Kriminalgeschichte mit möglicherweise
dreistelligem Millionen-Schaden. Nach Weihnachten 2025 drangen
Unbekannte in eine Gelsenkirchener Sparkassen-Filiale ein und
räumten mehr als 3.000 Schließfächer aus. Am 11. Juni starten beim
Essener Landgericht die ersten beiden Zivilprozesse, in denen
geschädigte Kunden volle Haftung von der Bank verlangen. Allein die
erste Klägerin fordert fast 400.000 Euro.
Was ist passiert?
Am 29. Dezember 2025 um 3.58 Uhr gibt es bei der Feuerwehr
Gelsenkirchen Brandalarm für die Sparkassenfiliale im Stadtteil
Buer. Die Einsatzkräfte finden aber keine brennende, sondern eine
geknackte Bank. Unbekannte Täter haben sich während der
Weihnachtstage von einer Tiefgarage aus zunächst Zugang zu einem
Archivraum verschafft. Von da aus arbeiteten sie sich mit einem
Spezialbohrer in den Tresorraum der Bank vor.
Dort brachen sie rund 3.100 Kundenschließfächer auf und verschwanden
mit ihrer Beute. Die Polizei spricht zunächst von einem Schaden im
mittleren zweistelligen Millionenbereich. Die Höhe der Beute ist
aber schwer zu schätzen, da der Inhalt der Schließfächer nur den
Eigentümern bekannt ist. Sie könnte auch wesentlich höher im
möglicherweise deutlich dreistelligen Millionenbereich liegen. Von
den Tätern, die ihre Tat offensichtlich minuziös vorbereitet haben,
gibt es auch nach fast einem halben Jahr keine heiße Spur.
Wer sind die Kläger?
In den Schließfächern lagerten oft Schmuck, größere Summen Bargeld
und Gold. Die erste Klägerin hatte dort fast 400.000 Euro deponiert,
die aus dem Verkauf einer Eigentumswohnung stammten und die einzige
Altersabsicherung der betroffenen Person darstelle. Sie sei nun
mittellos, sagt ihr Anwalt. Sie sei noch kurz vor der Tat zusammen
mit ihrer Tochter am Schließfach gewesen. Diese könne bezeugen, dass
das Geld im Fach war.
Beim zweiten Kläger war mehrfach in der Privatwohnung eingebrochen
worden, bevor er auf das Bank-Schließfach vertraute. Jetzt seien
nicht nur seine teuren Goldmünzen weg, sondern auch die Eheringe
seiner Großeltern - unersetzlicher Familienschmuck - gemeldeter
Schaden fast 49.000 Euro. "Ich habe geheult vor Wut", sagte der
63-Jährige bei einem Pressetermin.
Für beide Kläger und für Hunderte weitere Geschädigte, die ebenfalls
vor Gericht ziehen wollen, gilt gleichermaßen: Der
Versicherungsschutz der Sparkassenkunden ist laut dem
Schließfachvertrag auf 10.300 Euro beschränkt, falls nicht
ausdrücklich höhere Summen vereinbart wurden. Dagegen geht der
Klägeranwalt Daniel Kuhlmann vor. Mehrere Anwaltskollegen bereiten
ebenfalls Verfahren vor, um höhere Entschädigungen für ihre
Mandanten zu erreichen. Viele Sparkassenkunden sind wütend - sie
fühlen sich um ihre Ersparnisse gebracht.
Warum soll die Sparkasse zahlen?
Die Kläger fordern unbegrenzte Haftung und werfen der Sparkasse
schwere Versäumnisse bei der Sicherung des Tresorraums vor. Wegen
ihres fahrlässigen Verhaltens hafte sie in vollem Umfang, sagt der
Klägeranwalt. Kuhlmann stützt sich dabei auf ein von ihm
beauftragtes Gutachten des renommierten Sicherheitsexperten Sascha
Puppel aus Erkelenz. Demnach sei das Geld in der Bank nicht im
"branchenüblichen Umfang nach dem Stand der Technik" geschützt
worden.
Kuhlmann versteht darunter etwa eine Videoüberwachung nicht nur des
Tresorraumes, sondern auch des Parkhauses und eine Sicherung der
Brandschutztür, über die die Täter in die Sparkassenräume gelangten.
Es habe offensichtlich auch keine regelmäßigen Patrouillengänge rund
um den Tresorraum gegeben, wirft er der Bank vor. Selbst nach einem
ersten Feueralarm in der Sparkasse seien die Täter unentdeckt
geblieben - die ebenfalls alarmierten Wachleute zogen wieder ab.
Was sagt die Sparkasse?
Die Sparkasse weist die Vorwürfe strikt zurück. Im Vorfeld hat sie
immer wieder pauschal auf ihrem Standpunkt beharrt, dass der Tresor
nach dem anerkannten Stand der Technik gesichert gewesen sei.
Presseanfragen nach Details zum Thema Sicherheit im Tresorraum
blockte sie dabei monatelang ab. Kein Außenstehender bekam den Raum
zu sehen, nicht einmal die wenigen Kunden, deren Fächer nicht
geknackt worden sind. Sie können sich ihr Eigentum abholen, aber
nicht im Tresorraum. Die Wertsachen werden unter notarieller
Aufsicht herausgeholt und an einem anderen Ort übergeben.
Die Sparkasse argumentiert außerdem, dass die Einbrecher ja
Zehntausende Gegenstände aus den Schließfächern im Tresorraum
zurückgelassen haben - darunter auch durchaus werthaltige Dinge. Die
Zuordnung und Rückgabe an die rechtmäßigen Besitzer benötige viel
Zeit. Solange sie nicht abgeschlossen sei, könnten die Kläger gar
nicht wissen, wie hoch ihr tatsächlicher Schaden ist. Es sei ja
immerhin möglich, dass die von ihnen als fehlend gemeldeten
Wertsachen zum Teil oder vollständig im Tresorraum zurückgeblieben
seien.
Was ist vom Prozess zu erwarten?
Es handelt sich um zwei Zivilprozesse. Es geht dabei "nur" um Geld,
nicht um Straftaten und ihre Sühne - logischerweise, denn die Täter
sind ja noch flüchtig. Am Anfang des Zivilprozesses steht eine
Güteverhandlung. Der Vorsitzende Richter fragt die Bereitschaft zu
einem Vergleich ab. Diese dürfte angesichts der hohen Summen, die
auf dem Spiel stehen, äußerst gering sein.
Anwalt Kuhlmann, der nach eigenen Angaben rund 650 Mandanten
vertritt, möchte am liebsten eine Musterlösung erreichen, die dann
ohne neue Prozesse auf seine anderen Mandanten übertragen werden
kann. Auch dazu dürfte die Bereitschaft der Bank eher gering sein.
Terminiert sind zwei Verhandlungen mit 30 Minuten Abstand
hintereinander - eine abschließende Lösung der komplexen Fragen
scheint in der knappen Zeit wenig wahrscheinlich. Ob weitere Termine
bestimmt werden, entscheidet das Gericht unter Leitung des
Vorsitzenden.
Wie lange dauert das alles?
So unsicher der Ausgang der Verfahren auch ist - eins scheint
ziemlich klar: Es wird wohl Jahre dauern bis zu einer
rechtskräftigen Entscheidung. Bei einem vergleichbaren
Sparkassen-Einbruch in Norderstedt bei Hamburg im August 2021 mit
mehr als 600 ausgeräumten Schließfächern dauerte es fast zwei Jahre
bis zu einer ersten Entscheidung beim Landgericht Hamburg zugunsten
einer höheren Kunden-Entschädigung. Dann folgten Berufung, Gutachten
und Gegen-Gutachten und Ende Mai dieses Jahres - also nach fast fünf
Jahren - hob das OLG die Landgerichtsentscheidung wieder auf. Gegen
die Entscheidung ist keine Revision möglich, der Prozess könnte aber
trotzdem weitergehen: Der klagende Anwalt hat
Nichtzulassungsbeschwerde angekündigt./rs/DP/stk
AXC0135 2026-06-05/14:53
|
Autor: - dpa-AFX
|
| Copyright dpa-AFX Wirtschaftsnachrichten GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Weiterverbreitung, Wiederveröffentlichung oder dauerhafte Speicherung ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung von dpa-AFX ist nicht gestattet. |
|
|
| DAX | 24.759,05 | -185,90 | -0,75% |
| TecDax | 4.074,14 | -134,45 | -3,19% |
| MDAX | 32.466,60 | -335,01 | -1,02% |
| Dow Jones (EOD) | 50.866,78 | -695,15 | -1,35% |
| Nasdaq 100 | 28.957,60 | -1.450,21 | -4,77% |
| S & P 500 (EOD) | 7.383,74 | -200,57 | -2,64% |
| SMI | 13.388,23 | 46,96 | 0,35% |
|
| EUR/US$ | 1,1524 | -0,01 | -0,75% |
| EUR/Yen | 184,6730 | -1,12 | -0,60% |
| EUR/CHF | 0,9176 | 0,00 | 0,09% |
| EUR/Brit. Pfund | 0,8639 | -0,00 | -0,12% |
| Yen/US$ | 0,0062 | 0,00 | -0,21% |
| CHF/US$ | 1,2561 | -0,01 | -0,87% |
|
| baha Brent Indication | 93,46 | -2,09 | -2,18% |
| Gold | 4.325,01 | -150,18 | -3,36% |
| Silber | 67,93 | -5,95 | -8,06% |
| Platin | 1.792,32 | -103,49 | -5,46% |
| |
|
|