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Managed Profit Plus T |
-2,32 |
2,82 |
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Der Fonds strebt als Anlageziel die Erzielung eines stabilen laufenden Ertrages an. Für den Fonds dürfen nur Veranlagungen im Sinne des § 14 Abs. 7 Einkommensteuergesetz (EStG) und des § 25 Abs. 1 Z 5 bis 8, Abs. 2 bis 4 und Abs. 6 bis 8 Pensionskassengesetz (PKG) in der Fassung BGBl. I Nr. 68/2015 erworben werden. Aktien, sonstige Beteilungswertpapiere und Corporate Bonds sind im Sinne des § 25 Abs. 2 Z 6 PKG bis zu 70% des Fondsvermögens beschränkt. Forderungswertpapiere dürfen bis zu 100% des Fondsvermögens erworben werden. Sonstige Vermögenswerte nach § 25 Abs. 2 Z 6 PKG sind bis zu 5% des Fondsvermögens zulässig. Der Fonds investiert zumindest 25 v.H. des Fondsvermögens in börsennotierte Aktien. Der Fonds kann bis zu 10% des Fondsvermögens Anteile an anderen Fonds erwerben. Es werden maximal 25% des Fondsvermögens in High-Yield-Bonds, Emerging Markets-Wertpapiere oder Anleihen ohne Rating investiert. Veranlagungen in Vermögenswerten, die auf eine andere Währung als EUR lauten, sind mit insgesamt 30% des Fondsvermögens begrenzt.
Wird das Währungsrisiko durch Kurssicherungsgeschäfte beseitigt, so können diese Veranlagungen den auf Euro lautenden Veranlagungen zugeordnet werden. Für den Fonds können auch Geldmarktinstrumente zur kurzfristigen Liquiditätshaltung erworben werden oder Cashhaltung erfolgen, wobei dies im Rahmen der Anlagestrategie eine untergeordnete Rolle spielt. Derivative Instrumente werden hauptsächlich zur Absicherung eingesetzt, sind spekulativ, gemessen am Risiko, bis zu 5% des Fondsvermögens zulässig. Der Fonds wird aktiv gemanagt und orientiert sich nicht an einer Benchmark. Durch das aktive Management können im Vergleich zu einem passiv orientierten Investmentfonds höhere Transaktionskosten entstehen. Der Fonds kann gemäß § 14 (7) 4 e EStG i.V. mit § 25 PKG in der Fassung BGBl. I Nr. 68/2015 zur Wertpapierdeckung von Pensionsrückstellungen i.S.d. § 14 EStG herangezogen werden. Der Fonds erfüllt nicht die Voraussetzungen für Pensionskassenzusagen mit Mindestertragsgarantie und ist für die Verwaltung ohne Übernahme der Verpflichtung gemäß § 25 Abs. 2 und 3 PKG durch den Arbeitgeber nicht geeignet. |
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DAX | 19.263,70 | 260,59 | 1,37% |
TecDax | 3.385,81 | 53,02 | 1,59% |
MDAX | 26.474,41 | 234,74 | 0,89% |
Dow Jones (EOD) | 43.750,86 | -207,33 | -0,47% |
Nasdaq 100 | 20.896,67 | -139,49 | -0,66% |
S & P 500 (EOD) | 5.949,17 | -36,21 | -0,61% |
SMI | 11.783,65 | 79,84 | 0,68% |
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EUR/US$ | 1,0542 | 0,00 | 0,11% |
EUR/Yen | 164,8298 | 0,27 | 0,16% |
EUR/CHF | 0,9375 | -0,00 | -0,01% |
EUR/Brit. Pfund | 0,8315 | 0,00 | 0,03% |
Yen/US$ | 0,0064 | 0,00 | 0,08% |
CHF/US$ | 1,1245 | 0,00 | 0,13% |
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baha Brent Indication | 72,92 | 0,34 | 0,47% |
Gold | 2.560,05 | -42,04 | -1,62% |
Silber | 29,98 | -0,92 | -2,98% |
Platin | 933,91 | -10,74 | -1,14% |
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